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Arzthaftung

BEHANDLUNGSFEHLER
FEHLERHAFTE PATIENTENAUFKLÄRUNG
SCHMERZENSGELD
SCHADENSERSATZ
HAFTUNG FÜR ZUKÜNFTIGE SCHÄDEN

Die Schädigung durch fehlerhafte ärztliche Behandlungen und / oder mangelhafte Aufklärung ergeben oft erhebliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz des Patienten zum Teil in Form lebenslanger Renten.

Die Arzthaftung ist ein wesentlicher Bereich des Medizinrechts.

Ihre ärztliche Behandlung war fehlerhaft? Sie sind nicht ordnungsgemäß über deren Risiken aufgeklärt worden?

goRecht Prozessfinanz unterstützt und bezahlt anwaltliche Tätigkeit und Gerichtsprozesse gegen Ärzte wegen fehlerhafter medizinischer Behandlung. Dazu zählt auch die unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung des Patienten.

Der Patient ist nach Facharztstandard mit der erforderlichen Behandlungsmethode zu behandeln. Jeder körperliche Schaden, der dabei nicht schicksalhaft eintritt, beruht letztendlich auf einem ärztlichen Behandlungsfehler. Der Patient ist außerdem vom Arzt über die Behandlungsmaßnahmen und deren Risiken sowie Behandlungsalternativen rechtzeitig so aufzuklären, dass er das Für und Wider abwägen und sich dann entscheiden kann. Andernfalls haftet der Arzt bei Gesundheitsschäden schon wegen fehlerhafter Aufklärung des Patienten.

Grundlage der Haftung ist einerseits der Behandlungsvertrag bzw. Krankenhausvertrag, egal ob Kassen- oder Privatpatient, sowie die Notfallversorgung und andererseits die fehlerhafte Aufklärung des Patienten. Behandlungs- und Aufklärungsfehler können auch in Kombination vorliegen.

Behandlungsfehler sind insbesondere

Anamnesefehler / Befunderhebungsfehler / Diagnosefehler / Therapie- bzw. Behandlungsfehler sowie Operationsfehler / Nachsorgefehler / fehlerhafte Therapieaufklärung / Fehlmedikation / corpus alienum (nach OP vergessenes Instrument o.ä.)

Fehlerhafte oder fehlende medizinische Indikation (überflüssige Behandlung) und nicht angebotene Behandlungsalternativen

Neue und noch nicht etablierte Behandlungsmethoden / Nichteinhaltung des Facharztstandards / Außenseitermethoden / Anfängeroperationen

Aufklärungsfehler sind insbesondere

Unterlassene oder unvollständige Aufklärung zur Indikation (Notwendigkeit der Behandlung) / zu Behandlungsalternativen / zum Befund und zur Diagnose / zur Art und zum Ablauf der Behandlung / zum Risiko (Verharmlosung)

Aufklärung über die berufliche und private Lebensführung bei Funktionsbeeinträchtigung wichtiger Organe / nachhaltige Störungen des Bewegungsapparates / Dauerschmerzen / Entstellungen / künstlicher Darmausgang / Inkontinenz / Impotenz / Lähmungen / langdauernde Schonung / Folgeoperationen

Sehr hohe Anforderungen an die Aufklärung bei Schönheitsoperationen und kosmetischen Maßnahmen

Der Anspruch ist vererblich und kann von den Erben eines verstorbenen Patienten geltend gemacht werden.

Wir unterstützen Sie gerne und prüfen den Vorgang kostenlos. Dann entscheiden wir, ob wir Ihnen eine Prozessfinanzierung anbieten. goRecht Prozessfinanz übernimmt in diesem Fall das gesamte Kostenrisiko des Gerichtsverfahrens gegen Erfolgsbeteiligung.

Ihr goRecht Team

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