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Prozessfinanzierung

Ihre Gewinnchance ohne Kostenrisiko

ZAHLUNG ALLER PROZESSKOSTEN
FÜR GERICHT UND RECHTSANWÄLTE
SACHVERSTÄNDIGE UND ZEUGEN

Prozessfinanzierung ist kein Kredit, den Sie zurückzahlen müssen. Eigentlich ist die Bezeichnung falsch. Tatsächlich entspricht Prozessfinanzierung eher dem Rechtsschutz, ist aber keine Versicherung.

Die Prozessfinanzierung dient der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche ohne finanzielles Risiko gegen Erfolgsbeteiligung. Grundsätzlich kommen alle Ansprüche auf Geld oder einen Vermögenswert in Betracht.

goRecht Prozessfinanz entlastet Sie als Kläger*in vollständig von den Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten und trägt sämtliche Auslagen für Zeugen und Sachverständige.

Falls erforderlich, übernimmt goRecht Prozessfinanz auch die Kosten für etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Soweit Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden konnten, ist goRecht Prozessfinanz mit einem prozentualen Anteil am Erlös beteiligt. Die Höhe der Beteiligung ist von der Anspruchshöhe abhängig. Sie beträgt zwischen 20 % und maximal 50 % des Prozesserlöses nach Abzug aller Kosten.

Vorteile

Sie geben kein Geld für den Prozess aus und schonen Ihre Liquidität.

Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe benötigen Sie nicht.

goRecht Prozessfinanz vermittelt Ihnen einen spezialisierte und kompetente Rechtsanwälte (m/w) zur optimalen Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche. Sie haben starke Partner mit jahrelanger Prozesserfahrung an Ihrer Seite.

Sie tragen kein Kostenrisiko im Falle eines Prozessverlustes. In diesem Fall übernimmt goRecht Prozessfinanz auch die gegnerischen Rechtsanwaltskosten.

Erfolg

goRecht Prozessfinanz trägt das gesamte Kostenrisiko und ist daher am Erfolg beteiligt. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung hängt von der Höhe Ihres Anspruchs, der Dauer und des Aufwandes der prozessualen Auseinandersetzung und letztendlich auch vom Erlös der Prozessfinanzierung ab.

Die Erfolgsbeteiligung von goRecht ist andererseits durch das Risiko, also die Höhe der zu erwartenden Kosten eines Rechtsstreits durch mehrere Instanzen, gerechtfertigt.

Die Höhe Ihres Anteils liegt zwischen 50% und 80% des Erlöses der Prozessfinanzierung. In Einzelfällen sind Abweichungen nach oben und nach unten aufgrund individueller Vereinbarung möglich.

Ihr goRecht Team

  • 03841 265676

  • info@gorecht.com